AUFGELESEN
„Nehmt und lest“ – KKV appelliert an Abgeordnete
Der Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV) hat die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufgefordert, den Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zur Menschenwürde vor der entscheidenden Abstimmung über eine rechtliche Regelung der PID Ende Juni Beachtung zu schenken.
„Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm Menschenwürde zu; es ist nicht entscheidend, ob der Träger sich dieser Würde bewusst ist und sie selbst zu wahren weiß. Die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potenziellen Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu begründen“ (BVerfGE 39, 1, 41; vgl. auch BVerfGE 88, 203, 252). Diese Aussagen des Bundesverfassungsgerichts sollten alle Bundestagsabgeordneten nochmals verinnerlichen, bevor sie im Juni über die Freigabe der Präimplantationsdiagnostik (PID) entscheiden. So lautet der dringende Appell, den die Delegierten des KKV anlässlich ihres 86. Bundesverbandstages am 29. Mai in Hildesheim an die Parlamentarier richteten.
Der KKV erinnert daran, dass der Mensch Ebenbild Gottes und demzufolge mit einer unverfügbaren Würde ausgestattet sei. Die damit verbundene Sicht des Menschen und die daraus folgende Ableitung der Menschenwürde garantiere letztlich deren Unantastbarkeit. Besser könne Menschenwürde nicht begründet werden. Insofern sollten auch Menschen, die nicht an Gott glaubten, ein Interesse daran haben, dass auch ihre Menschenwürde durch dieses christlich geprägte Bild geschützt werde.
„Und da sich der Mensch von der Befruchtung an als Mensch und nicht zum Menschen entwickelt, muss dieser Schutz von diesem Zeitpunkt an gelten“, erklärte der KKV-Bundesvorsitzende Bernd-M. Wehner. Alles andere sei eine willkürliche Festlegung. Deshalb dürfe es beim Lebensrecht keinen Kompromiss geben und deshalb müsse der Bundestag in einem Gesetz Gentests an Embryonen verbieten. „Es kann und darf nicht sein, dass der Mensch – aus welchen Gründen auch immer – darüber entscheidet, welches Leben lebenswert ist und welches nicht.“
Der KKV äußerte Verständnis dafür, dass sich Eltern ein gesundes Kind wünschten. Dieser Wunsch dürfe jedoch nicht auf Kosten anderer erfüllt werden. „Der Wunsch nach einem gesunden Kind berechtigt nicht, vermeintlich kranke bzw. behinderte Kinder im embryonalen Zustand zu töten“, so die KKV-Delegierten weiter. Weil das Recht auf Leben unteilbar sei, könne es auch nicht hingenommen werden, dass in Deutschland Abtreibungen weiterhin straffrei vorgenommen werden könnten, so der KKV weiter.
Die vollständige Pressemitteilung im Wortlaut finden Sie hier.