AUFGELESEN
Kaminski: Lebensschutz ist unteilbar
„Der Gesetzgeber ist nicht der Ärzteschaft, sondern dem Grundgesetz verpflichtet. Und mit dem Grundgesetz ist nur ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) vereinbar.“ Das erklärte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Claudia Kaminski anlässlich der auf dem 114. Deutschen Ärztetag gefassten Beschlüsse.
Kaminski begrüßte, dass der Ärztetag bei der Änderung der Berufsordnung nun „unmissverständlich klargestellt“ habe, dass nicht nur die Tötung auf Verlangen, sondern auch der ärztlich assistierte Suizid mit dem Arzt-Ethos unvereinbar sei. Dass sich eine „erschreckend große Mehrheit“ der Delegierten jedoch für eine begrenzte Zulassung der PID ausgesprochen habe, bezeichnete die ALfA-Bundesvorsitzende als „zutiefst bedauerlich“ und „völlig inkonsequent“. „Die Würde des Menschen und der Schutz seines Lebens“ seien „unteilbar“. Auf ihre Achtung habe jeder Mensch das gleiche Anrecht, „unabhängig vom Stadium seiner Entwicklung oder dem Ausmaß körperlicher und geistiger Beeinträchtigungen“, so die Ärztin weiter.
Anders als die Pränatale Diagnostik (PND), die – ungeachtet ihres Missbrauchs in der medizinischen Praxis – auch wichtige Erkenntnisse für eine der Gesundheit des Ungeborenen dienenden Geburtsvorbereitung sowie der frühzeitigen Einleitung von Therapien dienen könne, sei die PID ein „reines Selektionswerkzeug“.
Mit ihrem Beschluss zur PID entferne sich die Ärzteschaft weiter „vom ursprünglichen Auftrag des Arztes, Krankheiten zu heilen und – wo dies unmöglich ist – Leid zu lindern und Trost zu spenden. Denn mit der PID können und sollen ungeborene Menschen mit genetisch bedingten Beeinträchtigungen nicht therapiert, sondern bloß aufgespürt und ausselektiert werden. Eine derartige Auslese ist mit dem Arzt-Ethos jedoch genauso unvereinbar wie jede Form der Sterbehilfe“, so Kaminski abschließend.
Die vollständige Pressemitteilung im Wortlaut finden Sie hier.