AUFGELESEN
Auch EKD tendenziell für PID-Verbot
Auch die Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) haben sich tendenziell für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen. In einer Stellungnahme des Rates der EKD vom Dienstag (15.02.) heißt es, die mit einer Zulassung der PID „bei bestimmten Krankheitsbildern zwingend gegebene Selektion zwischen lebenswertem und nichtlebenswertem Leben“ sei mit dem christlichen Menschenbild unvereinbar. Die Zulassung der PID relativiere dieses Menschenbild, wenn sie dazu diene, auszuwählen und letztlich festzulegen, welches Leben „lebenswert“ sei und welches nicht. „Auch könnte ein noch so sorgfältig erarbeiteter Kriterienkatalog keine überzeugende Grenze zwischen lebensunverträglicher und zu bejahender Behinderung angeben“, so die EKD weiter.
Keine Einigkeit herrscht unter den Mitgliedern des Rates hingegen in der Bewertung von Konstellationen, „bei denen die Anwendung der PID nicht die Funktion hätte, zwischen behinderten und nicht behinderten Embryonen zu unterscheiden, sondern die Aufgabe, lebensfähige Embryonen zu identifizieren.“ In diesen Fällen, so der Rat, gehe es nicht um die Frage von Krankheit und Gesundheit, von behindert und nicht behindert, von „lebenswert“ und „nicht lebenswert“, sondern um Lebensfähigkeit und Lebensunfähigkeit. Einige Ratsmitglieder geben zu bedenken, ob in solchen Fällen die Zulassung der PID verantwortbar sei. Andere hingegen sehen die Gefahr, „dass Leben unterschiedlich bewertet wird“, und lehnen die PID generell ab.
Damit liegt die Position der EKD zwischen dem Gesetzentwurf der Parlamentarier Johannes Singhammer (CSU), Ulla Schmidt (SPD), Katrin Göring-Eckart (Bündnis 90/Die Grünen) u.a., der ein ausnahmsloses PID-Verbot vorsieht, und dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Norbert Lammert (CDU), René Röspel (SPD), Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen) u.a., der eine PID nur zulassen möchte, wenn die genetische Disposition mindestens eines Elternteils „mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Schädigung des Embryos, Fötus oder Kindes zur Folge hat, die zur Tot- oder Fehlgeburt oder zum Tod im ersten Lebensjahr führen kann.“ Die grundsätzliche Freigabe der PID, um schwere Erbkrankheiten festzustellen, wie es der Gesetzentwurf von Ulrike Flach (FDP) und Peter Hintze (CDU) fordert, findet hingegen keine Zustimmung im Rat der EKD.
Die vollständige Stellungnahme der EKD finden Sie hier.