AUFGELESEN

ALfA: Nur PID-Verbot wäre verfassungskonform

Laut der Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) ist allein der „Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Präimplantationsdiagnostik“ geeignet, der im Grundgesetz festgeschriebenen Verpflichtungen des Staates auch tatsächlich nachzukommen und die Würde des Menschen (Art. 1), sein Recht auf Leben (Art. 2) wirksam zu schützen und niemanden wegen einer Behinderung zu benachteiligen (Art.3.). Das erklärte die ALfA-Bundesvorsitzende Dr. med. Claudia Kaminski am Montag (23.5) in einer Pressemitteilung.

Kaminski zufolge haben sich die Delegierten der ALfA auf ihrer Bundesdelegiertenversammlung in Fulda (20./21.5.) noch einmal intensiv mit den drei interfraktionellen Gesetzentwürfen beschäftigt, mit denen Abgeordnete aller im Bundestag vertretenen Parteien die PID rechtlich regeln wollen.

Danach gaben die ALfA-Delegierten auch zu bedenken, dass eine begrenzte Zulassung der PID, wie das Beispiel Frankreich zeigt, keinesfalls einen Rückgang von Spätabtreibungen erwarten lässt. Trotz der in Frankreich geltenden und in der deutschen Debatte häufig als vorbildlich bezeichneten begrenzten Zulassung der PID seien dort sowohl die Zahl der Pränatalen Diagnostiken (2008: 29.779) als auch die Zahl der Spätabtreibungen (2008: 6.876) weiter gestiegen.

Europaweit werde die PID zudem überwiegend (61 Prozent) gar nicht zur Erkennung monogenetischer Erbkrankheiten eingesetzt, sondern stattdessen zu einem generellen genetischen Screening.

Weltweit seien ferner bislang weder die Möglichkeit einer langfristigen physischen Schädigung von Menschen, denen in einem frühem Entwicklungsstadium Zellen zur Durchführung einer PID entnommen wurden, hinreichend erforscht worden, noch die Möglichkeit einer psychischen Beeinträchtigung der „Selektionsüberlebenden“, das heißt „derjenigen Menschen, die das vorgeburtliche Auswahlverfahren in der Petrischale erfolgreich überstanden haben“, so Kaminski weiter.

Die Pressemitteilung im Wortlaut finden Sie hier.